
Datenschutz wird gerne mal als ein Showstopper genannt, insbesondere wenn über die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland diskutiert wird. Aber im Prinzip ist es doch so, dass auf diesem Wege den Menschen die Kontrolle über ihre eigenen Daten ermöglicht wird. Obwohl das Recht auf informelle Selbstbestimmung bereits seit langem gesetzliches verankert ist, ist doch einige Zeit vergangen, bevor dieses endlich durch die DSGVO umfassend geregelt wurde.
Umgangssprachlich wird Datenschutz gern gleichgesetzt mit dem Schutz von personenbezogenen Daten. Jedoch sind die mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhergehenden Anforderungen deutlich umfassender: Es geht grundsätzlich um die Wahrung der Grundrechte des Einzelnen – somit beschreibt die DSGVO den Schutz bezüglich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wodurch jeder selbst darüber bestimmen kann, wem er wann welche seiner personenbezogenen Daten zugänglich macht und wie diese zu verwenden sind. Neben dem Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung personenbezogener Daten wird mit der Verordnung auch der Notwendigkeit bezüglich Datensicherheit Rechnung getragen.
Nachfolgend ein kurzer Abriss, von den Anfängen des Datenschutzes in 1970 bis zum heute.